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Lehrling mit Berufsprofil Fahrzeugbautechnik

Metalltechnik mit Hauptmodul Fahrzeugbautechnik

Die Ausbildung im Modullehrberuf Metalltechnik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul wie z.B.
Automatisierungstechnik (S1), Designtechnik (S2), Konstruktionstechnik (S3), Prozess- und Fertigungstechnik (S4) absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.

Berufsprofil

Im Grundmodul und Hauptmodul Fahrzeugbautechnik ausgebildete Lehrlinge sind nach der Be- rufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Lage, folgende Tätigkeiten auszuführen:
    1. Anfertigen von Teilen aus verschiedenen Materialien zur Herstellung von Fahrzeugen,
    2. Zusammenbauen, Montieren und Aufbauen der Konstruktion von Fahrzeugen (wie LKW- Aufbauten, LKW-Anhänger),
    3. Einbauen, Einstellen, Fehlersuchen (manuell und mittels EDV) und Fehlerbeheben von Bremsan- lagen,
    4. Montieren, Einstellen und Prüfen von elektrischen (zB Lichtanlage), hydraulischen, pneumati- schen und elektronischen Einrichtungen am Fahrzeug,
    5. systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Fahrzeugschassis, Fahrzeugaufbauten und Anhängern sowie Überprüfen von Fahrzeugschassis, Fahrzeugaufbauten und Anhängern,
    6. systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an elektrischen (zB Lichtanlage), hydraulischen, pneumatischen und elektronischen Einrichtungen am Fahrzeug,
    7. Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsverlauf und die Arbeitser- gebnisse,
    8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Nor- men, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Berufsbild

Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:

Pos.

Grundmodul Metalltechnik

1.

Lehrbetrieb

1.1

Das Leistungsangebot des Lehrbetriebs kennen

1.2

Die Abläufe im Lehrbetrieb und die Organisation des Lehrbetriebes kennen und sich danach verhalten

1.3

Den rechtlichen Rahmens der betrieblichen Leistungserstellung (Rechtsform des Unternehmens) und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften kennen und sich danach verhalten

1.4

Die betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung kennen und

sich entsprechend verhalten

1.5

Die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements kennen und anwenden

1.6

Die Betriebs- und Hilfsmittel (Maschinen, Geräte etc.) funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen

2.

Lehrlingsausbildung

Pos.

Grundmodul Metalltechnik

2.1

Die sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 BAG) kennen

2.2

Inhalt und Ziel der Ausbildung kennen

2.3

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

3.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)

In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die

Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

3.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

3.2

Soziale Kompetenz, zB: in Teams arbeiten, etc.

3.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur

Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

3.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherr-

schen

3.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünkt- lichkeit etc.

3.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden zu stehen

4.

Fachausbildung

4.1

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung sowie Mitarbeit bei der Ar- beitsplanung, beim Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsme-

thoden

4.2

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkei- ten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten

4.3

Kenntnis der Kühl- und Schmierstoffe, ihrer Anwendungsbereiche sowie über deren Eigenschaften

4.4

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Ma- schinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe

4.5

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Bedienungsanleitungen usw.

4.6

Anfertigen von Skizzen und einfachen normgerechten technischen Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

4.7

Messen und Prüfen von mechanischen Größen unter Anwendung von Messgeräten und Lehren

4.8

Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien

4.9

Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie durch Sägen, Bohren, Schleifen, Feilen, Gewinde schneiden, Reiben, usw.

4.10

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von Werkzeugen und (auch rechnergestützten)Werkzeugmaschinen

4.11

Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie durch einfaches Drehen, Fräsen, Schleifen, Sägen und maschinelles Gewindeschneiden

4.12

Grundkenntnisse der Programmierung von Werkzeugmaschinen und Automaten so- wie Erstellen einfacher Programme

4.13

Herstellen von lösbaren (zB Schraubverbindungen) und unlösbaren (zB Nieten) Ver- bindungen

4.14

Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen wie zB Passfedern, Stifte, Lager, Kupplungen, Schrauben, Dichtungen usw. sowie über deren Montage

und Demontage

4.15

Montieren und Demontieren von Maschinenelementen wie zB Passfedern, Stifte, La- ger, Kupplungen, Schrauben, Dichtungen usw.

4.16

Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werk- stoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse

4.17

Kenntnis der einfachen Wärmebehandlung und deren Einfluss auf die Werkstoffei- genschaften

4.18

Grundkenntnisse der Werkstoff- und Härteprüfverfahren


Lehrling mit Berufsprofil Fahrzeugbautechnik